Unterm Heilig Kreuz 4, Fulda
+49(0)170-43 721 43
info@leorda.de

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGB

  1. Geltung
    Immer wenn ein Maklervertrag zwischen einem Maklerkunden und Konstantin Leorda Immobilien zustande kommt, so sind die Dienstleistungen des Immobilienmaklers provisionspflichtig und werden hiermit von Maklerkunden anerkannt.
  1. Weitergabeverbot und Vertraulichkeit
    Die von Konstantin Leorda Immobilien übersandten Exposés, Angebote und weitere Informationen und deren Inhaltsbestandteile sind vertraulich zu behandeln und ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Verbreitung und ein Weitergeben an unbeteiligten Dritte ist ohne eine klare schriftliche Zustimmung von Konstantin Leorda untersagt. Falls der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung verstößt und schließt er oder der Dritte oder eine weitere Person, an welche der Dritte die Informationen übermittelt hat, ein Hauptvertrag ab, der gemäß dieser Grundlagen provisionspflichtig wäre, so erklärt sich der Maklerkunde eine Schadenersatzzahlung in Höhe der Provision zu leisten, welche im auf der Grundlage des Maklervertrages vereinbart wurde. Eine Erbringung eines Nachweises, dass sich von geringer Höhe oder kein Schaden ergeben hat, ist dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Anspruch auf Schadenersatz von Konstantin Leorda Immobilien wegen unerlaubtes Weitergeben von Informationen bleibt unberührt.
  1. Angebote
    Alle Angebote von Konstantin Leorda Immobilien sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Fehler, sowie Zwischenverkauf/-vermietung bleiben unter Vorbehalt. Alle objektbezogenen Angaben werden an uns übermittelten Informationen und Auskünften, insbesondere vom Verkäufer/Vermieter, zusammenerstellt. Aus diesem Grund übernimmt Konstantin Leorda Immobilien keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Objektangaben und Informationen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen ist Obliegenheit des Kunden. Eine Haftung für die inhaltliche Vollständigkeit und/oder Richtigkeit der Angaben wird nur im Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handels übernommen.
  1. Entstehung des Provisionsanspruchs
    Die Offenlegung der Objektadresse bzw. die Kontaktdaten des Maklerkunden erfolgt unter eindeutigem Hinweis auf den Provisionsanspruch seitens Konstantin Leorda Immobilien im Fall des An-/Verkaufs, der An-/Vermietung oder auch Tausch. Die Provisionsforderung von Konstantin Leorda Immobilien entsteht aufgrund des Nachweises bzw. der Vermittlung durch Konstantin Leorda Immobilien ein Hauptvertrag bezüglich der Bekanntgabe über das Objekt zustande gekommen ist. Dabei genügt lediglich Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Maklervertrag zu anderen als zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von Konstantin Leorda Immobilien nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt es den Provisionsanspruch von Konstantin Leorda Immobilien nicht, solange die zustande gekommene geschäftliche Handlung mit der angebotenen Geschäftshandlung wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg lediglich wesentlich von dem angebotenen Geschäftsvorfall abweicht. Die Provisionsanforderung entsteht folglich vor allem bei Kauf anstatt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen anstatt Objekten und auch umgekehrt, Erbbaurecht anstatt Kauf, sowie Tausch anstatt Kauf bzw. Miete.
  1. Fristen des Provisionsanspruchs
    Die Fälligkeit des Provisionsanspruches entsteht bei Abschluss eines Kauf-, Verkaufs-, Tausch-, Mietvertrags. Die Provision ist verdient und in voller Höhe zahlbar nach Erhalt einer Rechnung. Konstantin Leorda Immobilien behält das Recht, beim Hauptvertragsabschluss anwesend zu sein, auch bei einem notariellen Abschluss. Erfolgt der Hauptvertragsabschluss ohne die Teilnahme Konstantin Leorda Immobilien, so verpflichtet sich der Maklerkunde Konstantin Leorda Immobilien unverzüglich wesentlichen Inhaltsauskunft des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs bilden zu erteilen bzw. eine Kopie des Hauptvertrages zu übermitteln.
  1. Provisionshöhe
    Die Errichtung der Provision erfolgt aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Bei einem Tausch- bzw. Grundstücksgeschäft, bei dem beteiligte Vertragsparteien das Eigentum an ihrer Immobilie jeweils entgeltliche Abgabe an die andere Vertragspartei leisten, ist die Bemessungsgrundlage für die von dem jeweiligen Maklerkunden zu begleichende Provision der jeweilige Gegenwert der von diesem Kunden erworbenen Immobilie, wie er in der notariellen Urkunde über das Grundstücksgeschäft für die jeweilig erworbene Immobilie als Tauschwert angesetzt wird, und nicht die Wertdifferenz der beiden getauschten Immobilien. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verpflichtet sich der Maklerkunde im Falle des Kaufes bzw. des Verkaufes einer Immobilie eine Provision in Höhe von 3,57 % (inkl. 19 % MwSt.) des wirtschaftlichen Kaufpreises oder Tauschwert zu zahlen bzw. 2,38 Kaltmonatsmieten (inkl. 19 % MwSt.) oder beim Vermietungsgeschäft bei Gewerbemietobjekten laut Vereinbarung.
  1. Doppeltätigkeit
    Konstantin Leorda Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter/Tauschpartner) tätig zu sein. Die Unparteilichkeit ist bei Doppeltätigkeit verpflichtend.
  1. Vorkenntnisse
    Ist dem Maklerkunden das von Konstantin Leorda Immobilien angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich,  allerdings spätestens innerhalb von drei Kalendertagen mitzuteilen und beleghaft nachzuweisen. Entzieht sich der Kunde diese Hinweispflicht, so hat er Konstantin Leorda Immobilien für die gänzliche Aufwendungen, einen Aufwendungs- bzw. Schadenersatz in Höhe von 10 % der vereinbarten Provision zu zahlen. 
  1. Begrenzung der Haft
    Die Haftung für fahrlässiges Verhalten  von Konstantin Leorda Immobilien, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer gewichtigen Vertragspflicht oder dem Fehlen einer von Konstantin Leorda Immobilien garantierten Eigenschaften beruht.
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Fulda.
  1. Salvatorische Klausel
    Wird eine oder mehrere der vorausgehenden Bestimmungen nichtig, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bestehen. Das gilt auch im Fall, wenn eine Teilregelung unwirksam wird, doch ein anderer Teil der Regelung bleibt wirksam. Die wirkungslose Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Zusatzregelung ersetzt werden, welche dem wirtschaftlichen Interesse allen Vertragsparteien am nächsten kommt und den Vertragsvereinbarungen nicht zuwiderläuft.

Stand: Januar 2022